Fettabscheider

In Lebensmittel verarbeitenden Betrieben fallen fetthaltige Abwässer pflanzlicher oder tierischer Herkunft an. Diese dürfen nicht direkt in den öffentlichen Abwasserkanal gelangen, sondern müssen mittels eines Fettabscheiders zurückgehalten werden. Das gilt insbesondere für Betriebe wie Groß-, Grill- und Frittierküchen, Kantinen, Molkereien, Metzgereien, Schlachthöfe und Fischverarbeitungsbetriebe. Darüber hinaus sind sie ebenso vorgeschrieben für Betriebe der Tierfuttermittelherstellung sowie für Kosmetikhersteller.

In uns finden sie einen Partner für die fachgerechte Wartung und Reinigung Ihrer Fettabscheideranlage. Für die umweltgerechte Entsorgung der anfallenden Rückstände verfügen wir auf unserem Betriebsgelände über eine eigene Fettrückstandsentwässerungsanlage.

Fettabscheider-Service

Fettabscheideranlagen müssen zur Sicherstellung der vorgeschriebenen Abwasserwerte und zur Aufrechterhaltung ihrer Funktionsfähigkeit regelmäßig entleert und gereinigt werden. Fettabscheider und Schlammfang sollten nach DIN 4040-100 möglichst 14-tägig, mindestens jedoch monatlich vollständig geleert und gereinigt werden.

Generalinspektion nach DIN 4040-100 / Dichtheitsprüfung

Eine Überprüfung ist für die Betreiber vieler Anlagensysteme gesetzlich vorgeschrieben. Abscheideranlagen müssen im Rahmen einer Generalinspektion mindestens alle fünf Jahre einer Dichtheitsprüfung unterzogen werden.

Achtung:
Unregelmäßige bzw. nicht ordnungsgemäße Wartungen können zusätzliche Kosten verursachen, schaden den Abscheidern sowie den Rohrleitungen:

  • Notdiensteinsätze bei verstopften Rohrleitungen
  • Geruchsbelästigung
  • Bei nicht Einhaltung der vorgeschriebenen Einleitwerte entstehen erhöhte Abwassergebühren
  • Zersetzung der Bauteile durch aggressive Fettsäure

Unsere Leistungen:

  • Komplette Leerung des Fettabscheiders und des Schlammfangs
  • Ausspülen und Reinigen der Abscheideranlage mit Wasserhochdruck
  • Optionales Hochdruckspülen und/oder elektromechanische Reinigung der zuführenden Sammelleitung
  • Funktionsprüfung der Abscheideranlage inklusive einer Dokumentation der bautechnischen Mängel
  • Generalinspektion der Anlage alle 5 Jahre