Dichtheitsprüfung

Ein intaktes und auf Dichtheit geprüftes Leitungssystem verhindert die Gefährdung des Grundwassers und gewährleistet die Betriebssicherheit Ihrer Kanäle und Anlagen.

Grundstücksleitung

Eine wesentliche Rolle spielt die Dichtheitsprüfung bei Kanalleitungen und Kanalanschlüssen. Jeder Eigentümer ist im Zeichen des erweiterten Grundwasserschutzes zu einer solchen Überprüfung gesetzlich verpflichtet. Eigentümer industrieller Anlagen müssen diese umgehend durchführen lassen, Eigentümer privater Abwasseranlagen müssen die Prüfung bis 2015 (vorbehaltlich anderer Regelungen – je nach Bundesland) durchführen lassen.

Abscheiderprüfungen

Eine Dichtheitsprüfung ist für die Betreiber vieler Anlagensysteme gesetzlich vorgeschrieben. Abscheideranlagen müssen im Rahmen einer Generalinspektion mindestens alle fünf Jahre einer Dichtheitsprüfung unterzogen werden, halbjährlich ist die Abscheiderwartung vorgeschrieben.

Mantelschutzrohre von Aufzugsschächten

Prüfung nach den anerkannten Regeln der Technik

Hauptkanäle und Schächte
Gemäß EKVO

Im Rahmen der bautechnischen Zustandserfassung ist die Dichtheit von Kanälen und Leitungen sowie Schächten und Inspektionsöffnungen nachzuweisen. Die Prüfung auf Dichtheit zählt zu den umweltrelevanten Untersuchungen. Eine besondere Bedeutung hat die Dichtheit beim Umgang mit Schmutzwasser, wassergefährdenden Stoffen und in Wasserschutzgebieten.

Verfahrenstechniken:

  • Haltungsprüfungen DN 50 – DN 1000
  • Kameraunterstütze Muffenprüfung DN 100 – DN 600
  • Handgeführte Muffenprüfung DN 700-1400
  • Stutzenprüfung und Anschlussprüfung
  • Schacht- und Abscheiderprüfung mit hochsensibler Pegelmess-Sonde